Organisatorisches

Ihr Arzt stellt eine Heilmittelverordnung für die Sprachtherapie aus, auf deren Grundlage wir als kassenärztlich zugelassene Praxis die Therapie beginnen können.

Diese gestaltet sich wie folgt

    • gründliche Befunderhebung und Anamnese
    • Erstellen eines Behandlungsplanes
    • Therapie in unseren Praxisräumen oder als Hausbesuch
    • Anleitung des Patienten
    • Beratung und Anleitung der Eltern oder Angehörigen

Mit Ihnen gemeinsam beraten wir Behandlungsziele und gestalten deren Inhalte nach Ihrer Persönlichkeit / der Ihrer Kinder. Sprachtherapie soll eine zielführende, möglichst angenehme Zeit sein!

Die Kosten für die Therapie werden von den Krankenkassen für Kinder komplett übernommen. Erwachsene zahlen einen von den Krankenkassen vorgeschriebenen Eigenanteil sowie eine Rezeptgebühr.

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